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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2004 - L 3 P 35/03   

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https://dejure.org/2004,17474
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2004 - L 3 P 35/03 (https://dejure.org/2004,17474)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.06.2004 - L 3 P 35/03 (https://dejure.org/2004,17474)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Juni 2004 - L 3 P 35/03 (https://dejure.org/2004,17474)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absenkung von Leistungen einer privaten Pflegepflichtversicherung entsprechend der Pflegestufe II auf Leistungen der Pflegestufe I; Anfechtbarkeit einer Leistungszusage einer privaten Pflegeversicherung; Inhaltliche Überprüfung einer Klausel aus den allgemeinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.08.2001 - B 3 P 4/01 R

    Private Pflegeversicherung - Leistungszusage - Nichtanwendung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2004 - L 3 P 35/03
    Wie das Sozialgericht so folgt auch der erkennende Senat der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, wonach in der Leistungszusage eines privaten Versicherungsunternehmens, die auf einem nach Maßgabe der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegeversicherung (MB-PPV 1996) eingeholten Sachverständigengutachten zum Grad der Pflegebedürftigkeit beruht, eine mit Rechtsbindungswillen abgegebene Willenserklärung liegt, deren Beseitigung nur bei Irrtum, arglistiger Täuschung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage sowie bei einer wesentlichen Änderung der rechtlichen und/oder tatsächlichen Verhältnisse möglich ist, die ggfs. bei Beweislast des Versicherungsunternehmens zu beweisen ist (Urteile des BSG vom 22.08.2001, - B 3 P 4/01 R, SozR 3-3300 § 23 Nr. 6; - B 3 P 21/00 R -, SozR 3-3300 § 23 Nr. 5 = BSGE 88, 262 - 268; vom 23.07.2002, B 3 P 9/01 R, SGb 2002, 613).
  • BSG, 22.08.2001 - B 3 P 21/00 R

    Private Pflegeversicherung - Widerruf der Leistungszusage -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2004 - L 3 P 35/03
    Wie das Sozialgericht so folgt auch der erkennende Senat der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, wonach in der Leistungszusage eines privaten Versicherungsunternehmens, die auf einem nach Maßgabe der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegeversicherung (MB-PPV 1996) eingeholten Sachverständigengutachten zum Grad der Pflegebedürftigkeit beruht, eine mit Rechtsbindungswillen abgegebene Willenserklärung liegt, deren Beseitigung nur bei Irrtum, arglistiger Täuschung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage sowie bei einer wesentlichen Änderung der rechtlichen und/oder tatsächlichen Verhältnisse möglich ist, die ggfs. bei Beweislast des Versicherungsunternehmens zu beweisen ist (Urteile des BSG vom 22.08.2001, - B 3 P 4/01 R, SozR 3-3300 § 23 Nr. 6; - B 3 P 21/00 R -, SozR 3-3300 § 23 Nr. 5 = BSGE 88, 262 - 268; vom 23.07.2002, B 3 P 9/01 R, SGb 2002, 613).
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 P 21/99 R

    Pflegekostenerstattung in der privaten Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2004 - L 3 P 35/03
    Dieser Vertrauensschutz wird im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung durch das Sozialgesetzbuch 10. Buch - SGB X - gewährleistet; dieses ist im Bereich der privaten Pflegepflichtversicherung weder direkt noch entsprechend anwendbar (BSG a.a.0. sowie zuvor schon im Urteil vom 30.03.2000 - B 3 P 21/99 R = SozR 3-3300 § 77 Nr. 3 = BSGE 86, 94).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 P 9/01 R

    Private Pflegeversicherung - Neubegutachtung - deklartorisches Schuldanerkenntnis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2004 - L 3 P 35/03
    Wie das Sozialgericht so folgt auch der erkennende Senat der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, wonach in der Leistungszusage eines privaten Versicherungsunternehmens, die auf einem nach Maßgabe der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegeversicherung (MB-PPV 1996) eingeholten Sachverständigengutachten zum Grad der Pflegebedürftigkeit beruht, eine mit Rechtsbindungswillen abgegebene Willenserklärung liegt, deren Beseitigung nur bei Irrtum, arglistiger Täuschung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage sowie bei einer wesentlichen Änderung der rechtlichen und/oder tatsächlichen Verhältnisse möglich ist, die ggfs. bei Beweislast des Versicherungsunternehmens zu beweisen ist (Urteile des BSG vom 22.08.2001, - B 3 P 4/01 R, SozR 3-3300 § 23 Nr. 6; - B 3 P 21/00 R -, SozR 3-3300 § 23 Nr. 5 = BSGE 88, 262 - 268; vom 23.07.2002, B 3 P 9/01 R, SGb 2002, 613).
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